AGB´S
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Anmeldung
1. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Kunden/Gastes/Bestellers/
Veranstalters (nachfolgend einheitlich Kunde genannt) des Veranstaltungsvertrages (Bestätigung) mit dem „Veranstaltungshaus Panoramic“
(nachfolgend einheitlich PA genannt) zu Stande. Nur diese Geschäftsbedingungen
sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des PA,
etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Vertragspartner sind der Kunde und das PA. Ist der Kunde nicht Teilnehmer
der Veranstaltung (nachfolgend einheitlich VA genannt), so haftet er trotzdem
gesamtschuldnerisch.
3. Der Kunde muss die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor
der VA mitteilen. Sollte am Tag der VA die tatsächliche Teilnehmerzahl höher
sein, so wird diese aktuelle Zahl für die Rechnung zugrunde gelegt.
Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger sein, so wird die angemeldete
Zahl zugrunde gelegt.
II. Leistungen und Preise
2. Der Kunde erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten.
Sollte grundsätzlich aufgrund höherer Gewalt am VA-Tag kein Raum verfügbar sein, so ist das PA verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz ggf. auch in anderen Objekten
zu bemühen.
3. Zahlungsbedingungen sind, sofern nichts anders vereinbart: Vorkasse des gesamten Betrags, spätestens 1 Tag vor der VA.
4. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Rückvergütung bezahlter aber
nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
5. Wurde ein fester Zeitraum, ggf. ein festes Ende, der VA vereinbart und geht
die VA über diesen Zeitraum hinaus, kann das PA zusätzliche Aufwendungen,
insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
6. Für eine VA notwendige behördliche Genehmigungen hat sich der Kunde
rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung
öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Sollten für eine VA Gemagebühren fällig werden, so hat sich der Kunde darum zu kümmern, die VA anzumelden und die Gemagebühren zu bezahlen.
7. Die Bewirtschaftung bei VA obliegt ausschließlich dem PA. Das Mitbringen
und Verzehren von eigenen Getränken oder Speisen ist nicht gestattet.
Wird eine ausdrückliche Ausnahme vereinbart, kann das PA Serviceentgelt und Korkgeld berechnen.
III. Haftung
1.Das PA haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des PA auftreten, so wird
sich das PA auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu
sorgen. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom
PA nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb
des Einflusses des PA, behält sich das PA vor, von dem Vertrag zurückzutreten,
ohne dass dem Kunden Anspruch, z. B. Schadenersatz, zusteht.
2. Bei Abweichungen von der vereinbarten VA-Art/Programm kann das PA
vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen keinerlei Ansprüche gegenüber
dem PA zu.
3. Das PA haftet grundsätzlich nicht für Wertgegenstände und Garderobe. Das
PA ist nicht verpflichtet bei einer VA zurückgebliebene Gegenstände aufzubewahren.
4 Das PA ist nicht verpflichtet dem Kunden Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Ebenso wenig haftet das PA für Schäden oder Verluste, die auf oder vor dem
Grundstück des PA passieren, z. B. auf dem Parkplatz/der Straße.
5. Das PA und deren Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht für den Rückweg
der Gäste und deren Transport (Taxi o. ä.) verantwortlich. Der Gastgeber/
Veranstalter ist selbst verantwortlich.
6. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten,
haftet der Kunde, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des
PA liegt. Trägt ein Dritter die Verantwortung und leistet dieser dem PA auch
tatsächlich Ersatz, so entfällt die Haftung durch den Kunden.
7. Die Anbringung von Dekorationsmaterial, Werbematerial oder sonstigem
ist ohne Einwilligung des PA nicht gestattet. Diese Sachen müssen den
örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn diese nicht
sofort nach Ende der VA abgeholt werden, erfolgt Entsorgung ohne Aufbewahrung
durch das PA, sofern nicht anders vereinbart.
8. Die für die VA-Räume geltenden Vorschriften von Polizei, Feuerwehr und
Ordnungsämtern müssen eingehalten werden.
9. Hat das PA dem Kunden technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung
gestellt, so haftet der Kunde für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße,
schadenfreie Rückgabe. Hat dasPA Einrichtungen von Dritten für
den Kunden beschafft, handelt es im Namen des Kunden und ist von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung freigesprochen.
10. Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Ende der VA.
IV. Reservierung, Stornierung, Option
1. Hat der Kunde die Bestätigung unterzeichnet, so ist eine feste Reservierung
zustande gekommen.
2. Sämtliche Stornierungen werden nur schriftlich entgegen genommen.
3. Bei Stornierungen reservierter Feiern werden dem Kunden zu
folgenden Zeitpunkten folgende Kosten in Rechnung gestellt (sofern nicht anders vereinbart):
Bis 190 Tage vor VA-Termin = kostenfrei
189 Tage bis 90 Tage vor VA-Termin: 30% der reservierten Leistungen
89 Tage bis 30 Tage vor VA-Termin: 50% der reservierten Leistungen
29 Tage bis 7 Tage vor VA-Termin: 80% der reservierten Leistungen
Ab 6 Tage vor VA-Termin: 90% der reservierten Leistungen
(z.B. 90% der reservierten Leistungen entsprechen der Anzahl der gemeldeten
Personen multipliziert mit dem vereinbarten Pauschalpreis z. B. bei 50
angemeldeten Personen: 50 x 72,00 € x 90% = 3.240,00 €
Sollte noch kein spezielles Essen bestellt worden sein, so wird hierfür ein
Betrag von 33,- Euro pro Person für das Essen und 39,- Euro für die Getränke zugrunde gelegt.
Eventuelle Ausnahmen bestimmt allein das PA.
Diese Stornobedingungen gelten NUR für Neubuchungen, nicht für Verschiebungen.
Wird eine verschobene Veranstaltung storniert, greifen die Zeiten (s.oben) zwischen dem ursprünglich geplanten Datum der Feier und dem Datum des schriftlichen Verschiebungswunsches.
IV. Zahlungen
Vorkasse – der Gesamtbetrag ist 1 Tag vor der VA fällig, sofern nicht per Vertrag anders vereinbart.
Anzahlungen, die per Vertrag vereinbart wurden (z.B. bei Schulfeiern), werden nicht erstattet, sofern weitere Anfragen auf den den gebuchten Termin eingegangen sind.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des PA.
V. Sonstiges
1. Die Verwendung und Veröffentlichung des Namens „Veranstaltungshaus Panoramic“
sowie sämtliche Ableitungen hiervon sind nur zulässig zur Angabe des
VA-Ortes, wie z. B. in einer Wegbeschreibung. Sämtliche Veröffentlichungen
in Medien, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind,
sind nicht zulässig. Die Verwendung und Veröffentlichung des Logos und
anderer Werbemittel des PA bedürfen ausdrücklicher Genehmigung.