AGB´S

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Anmeldung

1. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Kunden/Gastes/Bestellers/

Veranstalters (nachfolgend einheitlich Kunde genannt) des Veranstaltungsvertrages (Bestätigung) mit dem „Veranstaltungshaus Panoramic“

(nachfolgend einheitlich PA genannt) zu Stande. Nur diese Geschäftsbedingungen

sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des PA,

etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Vertragspartner sind der Kunde und das PA. Ist der Kunde nicht Teilnehmer

der Veranstaltung (nachfolgend einheitlich VA genannt), so haftet er trotzdem

gesamtschuldnerisch.

3. Der Kunde muss die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor

der VA mitteilen. Sollte am Tag der VA die tatsächliche Teilnehmerzahl höher

sein, so wird diese aktuelle Zahl für die Rechnung zugrunde gelegt.

Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger sein, so wird die angemeldete

Zahl zugrunde gelegt.

II. Leistungen und Preise

2. Der Kunde erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten.

Sollte grundsätzlich aufgrund höherer Gewalt am VA-Tag kein Raum verfügbar sein, so ist das PA verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz ggf. auch in anderen Objekten

zu bemühen.

3. Zahlungsbedingungen sind, sofern nichts anders vereinbart: Vorkasse des gesamten Betrags, spätestens 1 Tag vor der VA.

4. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich

der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Rückvergütung bezahlter aber

nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

5. Wurde ein fester Zeitraum, ggf. ein festes Ende, der VA vereinbart und geht

die VA über diesen Zeitraum hinaus, kann das PA zusätzliche Aufwendungen,

insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.

6. Für eine VA notwendige behördliche Genehmigungen hat sich der Kunde

rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung

öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Sollten für eine VA Gemagebühren fällig werden, so hat sich der Kunde darum zu kümmern, die VA anzumelden und die Gemagebühren zu bezahlen.

7. Die Bewirtschaftung bei VA obliegt ausschließlich dem PA. Das Mitbringen

und Verzehren von eigenen Getränken oder Speisen ist nicht gestattet.

Wird eine ausdrückliche Ausnahme vereinbart, kann das PA Serviceentgelt und Korkgeld berechnen.

III. Haftung

1.Das PA haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten

Störungen oder Mängel an den Leistungen des PA auftreten, so wird

sich das PA auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu

sorgen. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom

PA nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb

des Einflusses des PA, behält sich das PA vor, von dem Vertrag zurückzutreten,

ohne dass dem Kunden Anspruch, z. B. Schadenersatz, zusteht.

2. Bei Abweichungen von der vereinbarten VA-Art/Programm kann das PA

vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen keinerlei Ansprüche gegenüber

dem PA zu.

3. Das PA haftet grundsätzlich nicht für Wertgegenstände und Garderobe. Das

PA ist nicht verpflichtet bei einer VA zurückgebliebene Gegenstände aufzubewahren.

4 Das PA ist nicht verpflichtet dem Kunden Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Ebenso wenig haftet das PA für Schäden oder Verluste, die auf oder vor dem

Grundstück des PA passieren, z. B. auf dem Parkplatz/der Straße.

5. Das PA und deren Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht für den Rückweg

der Gäste und deren Transport (Taxi o. ä.) verantwortlich. Der Gastgeber/

Veranstalter ist selbst verantwortlich.

6. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten,

haftet der Kunde, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des

PA liegt. Trägt ein Dritter die Verantwortung und leistet dieser dem PA auch

tatsächlich Ersatz, so entfällt die Haftung durch den Kunden.

7. Die Anbringung von Dekorationsmaterial, Werbematerial oder sonstigem

ist ohne Einwilligung des PA nicht gestattet. Diese Sachen müssen den

örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn diese nicht

sofort nach Ende der VA abgeholt werden, erfolgt Entsorgung ohne Aufbewahrung

durch das PA, sofern nicht anders vereinbart.

8. Die für die VA-Räume geltenden Vorschriften von Polizei, Feuerwehr und

Ordnungsämtern müssen eingehalten werden.

9. Hat das PA dem Kunden technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung

gestellt, so haftet der Kunde für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße,

schadenfreie Rückgabe. Hat dasPA Einrichtungen von Dritten für

den Kunden beschafft, handelt es im Namen des Kunden und ist von allen

Ansprüchen Dritter aus der Überlassung freigesprochen.

10. Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Ende der VA.

IV. Reservierung, Stornierung, Option

1. Hat der Kunde die Bestätigung unterzeichnet, so ist eine feste Reservierung

zustande gekommen.

2. Sämtliche Stornierungen werden nur schriftlich entgegen genommen.

3. Bei Stornierungen reservierter Feiern werden dem Kunden zu

folgenden Zeitpunkten folgende Kosten in Rechnung gestellt (sofern nicht anders vereinbart):

Bis 190 Tage vor VA-Termin = kostenfrei

189 Tage bis 90 Tage vor VA-Termin: 30% der reservierten Leistungen

89 Tage bis 30 Tage vor VA-Termin: 50% der reservierten Leistungen

29 Tage bis 7 Tage vor VA-Termin: 80% der reservierten Leistungen

Ab 6 Tage vor VA-Termin: 90% der reservierten Leistungen

(z.B. 90% der reservierten Leistungen entsprechen der Anzahl der gemeldeten

Personen multipliziert mit dem vereinbarten Pauschalpreis z. B. bei 50

angemeldeten Personen: 50 x 72,00 € x 90% = 3.240,00 €

Sollte noch kein spezielles Essen bestellt worden sein, so wird hierfür ein

Betrag von 33,- Euro pro Person für das Essen und 39,- Euro für die Getränke zugrunde gelegt.

Eventuelle Ausnahmen bestimmt allein das PA.

Diese Stornobedingungen gelten NUR für Neubuchungen, nicht für Verschiebungen.

Wird eine verschobene Veranstaltung storniert, greifen die Zeiten (s.oben) zwischen dem ursprünglich geplanten Datum der Feier und dem Datum des schriftlichen Verschiebungswunsches.

IV. Zahlungen

Vorkasse – der Gesamtbetrag ist 1 Tag vor der VA fällig, sofern nicht per Vertrag anders vereinbart.

Anzahlungen, die per Vertrag vereinbart wurden (z.B. bei Schulfeiern), werden nicht erstattet, sofern weitere Anfragen auf den den gebuchten Termin eingegangen sind.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des PA.

V. Sonstiges

1. Die Verwendung und Veröffentlichung des Namens „Veranstaltungshaus Panoramic“

sowie sämtliche Ableitungen hiervon sind nur zulässig zur Angabe des

VA-Ortes, wie z. B. in einer Wegbeschreibung. Sämtliche Veröffentlichungen

in Medien, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind,

sind nicht zulässig. Die Verwendung und Veröffentlichung des Logos und

anderer Werbemittel des PA bedürfen ausdrücklicher Genehmigung.

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